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Seminar für Griechische und Lateinische Philologie

Veranstaltungen HS 2013

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Solon (2370)

Christoph Riedweg (christoph.riedweg@sglp.uzh.ch)
Mi 14:00 – 15:45
RAG-105

Information für BA- und MA-Studierende: Dieses literarische Proseminar kann im BA als Proseminar I, Proseminar II oder Proseminar für Religionsgeschichte (benotet) gebucht werden. Der Leistungsnachweis wird durch RE „Referat“ und SA „Schriftliche Arbeit“ erbracht und durch das erfolgreiche Bestehen werden 6 Kreditpunkte erworben. Die Arbeit kann während des Folgesemesters geschrieben werden.

In der Antike wurde er zu den sieben Weisen gezählt, und tatsächlich hat das auf Ausgleich zwischen den Ärmsten und den Reichen zielende Wirken des athenischen Staatsmanns und Dichters Solon bis heute nichts an seiner gesellschaftspolitischen Aktualität verloren.
Nach einer allgemeinen Einleitung in die Methoden der Klassischen Philologie sollen die wichtigsten literarischen Zeugnisse, darunter die berühmte Musenelegie, erläutert werden. Wie immer im Herbstsemester, richtet sich das Proseminar in erster Linie an Studierende der Gräzistik, steht jedoch auch anderen Interessierten (u. a. Kulturwissenschaft der Antike, Religionswissenschaft, Geschichte, Philosophie) offen.

Textgrundlage bildet M. L. West (Hg.), Iambi et elegi graeci ante Alexandrum cantati vol. II, Oxford 19922; am besten wäre es, die Teilnehmenden könnten sich diesen allerdings teuren Band anschaffen (oder den Solonabschnitt kopieren [eine Kopiervorlage wird ab August im Seminarapparat stehen]); günstiger ist die editio minor der OCT Delectus ex iambis et elegis graecis (ed. M. L. West, 1980), welche die meisten wichtigen Texte enthält.
Kommentare: u. a. Ch. Mülke, Solons politische Elegien und Iamben (Fr. 1–13; 32–37 West). Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar. München und Leipzig, 2002, und M. Noussia-Fantuzzi, Solon the Athenian. The Poetic Fragments, Leiden-Boston 2010.
Zur Einführung empfohlen: Ch. Schubert, Solon, Tübingen-Basel 2012.

Sitzungsleitungen
fr. 24 und 27 West
fr. 13,1–24 West
fr. 13,25–50 West
fr. 13,51–76 West
fr. 34 und 36 West